Home Feedback Inhalt Suchen Kontakt                                                          Deutsch   English   Arabic  French

Arbeitsweise

Back Home Next

            Das deutsch-arabische Zentrum für Rechts- und Unternehmensberatung

Rechtsberatung
Arbeitsweise
Unternehmensgründung
Gründungskonzept
GmbH-Gründung
Firmenfiliale
Freizone-firma
Offshore-Firma
Handelsvertretung
Repräsentationsbüro
Geschäftsabwicklung
Unternehmensaufbau
Vertragsverhandlung
Vertragsgestaltung
Vertragsentwurf
Vertragsformulare
Vertragsmuster
Forderung
Schlichtung 
Immobilienrecht
Franchiseberatung
Franchiseregeln
Schwerpunkte
Tätigkeitsspektrum
Mandanten
** ** **
Unternehmensberatung
Unternehmensberater
Gründungsphase
Geschäftskonzept
Personalberatung
Geschäftsvertretung
Geschäftsabwicklung
Geschäftskontakte
Kontakte herstellen
Marktinformation
Marktstudie
Zentrenplanung
Business Plan
Geschäftsplan
Finanzierungsberatung
Invest-Finanzierung
Marketing
Marktforschung
Forschungsstrategie
Managementsberatung
Unternehmensmanagement
Unternehmensbewertung
Category Management
Change Management
Zeit Management
Vertriebsplanung
Imageanalyse
Marktanalysen
Absatzplanung
Testkauf
Testkaufservice
Handelsanalyse
Qualifizierungsberatung
Geschäftsführung
Transparenzanalyse
Handelsstrategie
Inventurdifferenzierung
Organisationsberatung
Unternehmenskonzept
EDV Beratung
Potenzialanalyse
Handlungskonzept  
Strategieberatung
Direktes Marketing
Marketingskonzept
Werbung & Anzeige
Investition
Investitionskonzept
Unternehmensvermittlung
Unternehmenskauf
Joint Venture
Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge2
Integration
Integrationsservice
Househunting
Immobilien
Dubai Steuer
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuerrecht
Steuerberatung
***
Business Service
Geschäftsservice
Messe
Messebeteiligung
Geschäftsreise
Reiseservice
Medizinische Betreuung
Sicherheitsdienst
------  -----  ------
Anwälte & Berater
Honorare
Karriere
Seminare
Seminarziele
Website Hinweise
Publikationen
Arab German Web
Arab Botschaften
Arab Kammern
Arab Search
Arab Uni
Arab Zeitungen
Arab Webseiten
Ägypten Recht
Algerien Recht
Bahrain Recht
Djibuti Recht
Emirate Recht
Irak Recht
Jemen Recht
Jordanien Recht
Katar Recht
Kuwait Recht
Libanon Recht
Libyen Recht
Marokko Recht
Mauretanien Recht
Oman Recht
Palästina Recht
Saudi Arabien Recht
Somalien Recht
Sudan Recht
Syrien Recht
Tunesien Recht
Emirate links
Deutsche Webseiten
Deutsche Botschaften
Deutsche Kammern
Deutsche Uni
Deutsche Zeitungen
Deutsche Search
VAE
Dubai
Feedback
Suchen
Kontak
Sitemap
Inhalt
***
Wir Über Uns
Unsere Philosophie
Unsere Kompetenz
Das Equipment
***
Neuigkeit
Pressemitteilung 1
Pressemitteilung 2
Pressemitteilung 3

   Rechtsberatung : Dubai : Emirate Rechtsanwaltskanzlei


Rechtsberatung : Dubai : Emirate Rechtsanwaltskanzlei ::

Unsere Arbeitsweise

Soll ein arabisches Unternehmen von einem deutschen  Konzern erworben werden oder umgekehrt, beginnt die Beratung weit im Vorfeld des Erwerbs der Gesellschaftsanteile. Wir entwickeln mit dem Mandanten taktische Verhandlungskonzepte und die Vertragsgestaltung. Die Gespräche mit dem Verkäufer werden abgesichert über Vertraulichkeits- und Exklusivitätsabreden.

Während Wirtschaftsprüfer die Aufwands- und Ertragsstadien analysieren, führen wir die Due Diligence, die juristische Unternehmensbewertung, durch. Gleichzeitig arbeiten unsere arbeitsrechtlichen Rechtsanwälte an den individual- und kollektivrechtlichen Auswirkungen. Parallel konzipieren unsere Unternehmensberater den Unternehmenskaufvertrag. Aufwendig wird in vielen Texten niedergelegt, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer dem Käufer Gewährleistung schuldet.

Wenn die Rechtsanwälte des Käufers in ihrer anderweitigen Kontinentarbeitszeit mit unseren Anwälten verhandeln, passen wir unseren Bürobetrieb an die Zeitverschiebung an.   

Unser Rechtsmanagement

Rechtsmanagement statt Einzelfallberatung hilft Chancen zu erkennen, Perspektiven aufzuzeigen und Konflikte zu vermeiden. Das Ziel unserer Rechtsberatung und -betreuung ist es, im Vorfeld Rechtsprobleme zu vermeiden oder aber die Interessen unserer Mandanten auch gerichtlich durchzusetzen. Fachliche Spezialisierung und persönlicher Einsatz in einem überschaubaren Team tragen dazu bei, diese Ziele zu verwirklichen und zu erreichen. Dabei versprechen wir Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, sondern legen Ihnen schnörkellos dar, wie die Rechtslage ist. Die oberste Maxime heißt: Beratung "bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist". Dabei gilt: Wir bohren nach, denn besser wir sind mal unbequem und stellen Ihnen unangenehme Fragen, als dass dies andere tun. Darum bieten wir: Kreative Beratung mit Gewicht auf kostengünstiger Rechtsstreitvermeidung.

Das Vertrauen

Wir vertreten Ihre Interessen unabhängig von Weisungen Dritter. Ihre Informationen behandeln wir streng vertraulich. Selbst wenn wir als Zeugen benannt werden, bleibt diese Vertraulichkeit gewahrt, denn wir sind nicht nur gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, sondern haben auch ein gesetzlich garantiertes Aussageverweigerungsrecht. Die Pflicht und das Recht zur Verschwiegenheit bestehen selbstverständlich auch nach Beendigung des Mandats fort. Dies gilt auch für das von uns beschäftigte Personal.

Als unabhängige Organe der Rechtspflege haben wir - als Rechtsanwälte - neben Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden eine gleichberechtigte Stellung und sind auch diesen gegenüber frei und unabhängig. Natürlich gehören die Beachtung der Gesetze und der anwaltlichen Berufspflichten zu den Spielregeln unserer Berufsausübung. Dabei ist auch selbstverständlich, dass wir keine Aufträge entgegennehmen dürfen, die Ihren persönlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Mandat zuwiderlaufen.

Die Methode unserer Tätigkeiten

Unsere juristischen Tätigkeiten sind - gerade darin liegt der besondere Reiz unseres Berufs - überaus mannigfaltig. Allgemein lassen sich die folgenden drei Schwerpunkte nennen:

1.      Vertretung in Prozessen und vor Behörden
Wir verstehen unsere anwaltliche Aufgabe zunächst und vor allem als gestaltende Beratung. Unsere Dienstleistung zielt nicht jedes Mal auf prozessuale Auseinandersetzung. Im Gegenteil, wir bemühen uns vielmehr, Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden.

Oft ist jedoch eine streitige Auseinandersetzung unvermeidbar. Hier helfen wir bei der Streitvorbereitung und erteilen Rechtsrat. Wir klären ab, mit welchem Rechtsbehelf innerhalb welcher Frist Ansprüche vor Gericht oder Behörden geltend gemacht werden müssen. Natürlich helfen wir auch, wenn Ansprüche abgewehrt oder Positionen verteidigt werden müssen.

Anwaltlicher Beistand ist schon deshalb ratsam, weil die verschiedenen arabischen Prozessordnungen (etwa in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen) für Außenstehende - meistens auch für deutsche Rechtsanwälte - nur schwer durchschaubar sind.

Allgemein führen wir für unsere Mandanten Verfahren bei Gerichten und Behörden im arabisch-deutschen Raum. Bei Prozessen außerhalb dem arabisch-deutschen Geschäftsfeld, wie zum Beispiel arabisch-außereuropäische oder arabisch-amerikanische Geschäftsbeziehungen, übernehmen wir gegebenenfalls die schriftliche Vorbereitung und reisen auf Wunsch auch zu den Verhandlungsterminen.

2.      Beratung
Ebenso wichtig wie die Vertretung in Prozessen und vor Behörden ist die Beratung. Hierzu gehört es, rechtliche Strategien zur Erreichung unternehmerischer oder privater Ziele zu entwickeln und diese durchzusetzen.

Wir beantworten hierbei insbesondere die Frage, ob und welche Ansprüche aus einem bestimmten Sachverhalt abgeleitet werden können. Dieser Sachverhalt ist in jeder möglichen Richtung zu erörtern. Dabei kann sich auch ergeben, dass Ansprüche erst durch die Ausübung eines Gestaltungsrechts begründet werden müssen (etwa ein Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung durch die Anfechtung des Kaufvertrags). Umgekehrt kann ein solches Gestaltungsrecht auch der Abwehr von Ansprüchen dienen, etwa die Anfechtung der Abwehr eines noch nicht erfüllten Kaufpreisanspruchs.

Wir beraten, konzipieren und verhandeln in arabischer, deutscher, englischer, einige Anwälte auch in spanischer und französischer sowie taiwanesischer Sprache.

3.      Streitschlichtung
Ein Rechtsstreit hinterlässt oft Wunden; auch dauert er nicht selten lang und verursacht allemal Kosten. Daher ist es am besten, ihn ganz zu vermeiden. Dazu können wir helfen, wenn man uns rechtzeitig heranzieht.

Wichtig ist beispielsweise, Rechtsgeschäfte so abzufassen, dass diese nicht nur den Wünschen der Beteiligten und dem zwingenden Recht des jeweiligen arabischen Staates Rechnung tragen. Vielmehr sollen sie auch eindeutig formuliert sein und die möglichen Komplikationen so klar berücksichtigen, dass später kein Streit entstehen kann. Als derart zu gestaltende Rechtsgeschäfte kommen insbesondere Verträge und Testamente in Betracht, aber etwa auch Allgemeine Geschäftsbedingungen als Vorstufe zu späteren Verträgen.

Wir sind stets bemüht, kostenträchtige Gerichtsverfahren durch außergerichtliche Anstrengungen zu vermeiden. Ein Prozess durch alle Instanzen kann Jahre in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass eine rasche Realisierung der berechtigten Forderung durch die enorm langen Vollstreckungszeiten verzögert wird.

Von daher versuchen wir immer, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und wir erst im nachhinein hinzugezogen werden, mit der Gegenseite eine einvernehmliche Lösung zu finden. Selbst wenn das unmittelbare Gespräch nicht zur gütlichen Einigung führt, ist der für beide Seiten belastende Gang zum Gericht nicht die einzige Alternative. Der Versuch, mit Hilfe einer neutralen dritten Person zu einer Verständigung zu kommen, sollte in vielen Fällen unternommen werden.

4.      Musterbeispiel: Vergleich

Häufig ist ein schneller Vergleich zu akzeptablen Bedingungen interessengerechter, als ein langandauernder, nie enden wollender Gerichtsprozess.

Gerade in wirtschaftsrechtlichen aber auch beispielsweise in vielen schadensersatzesrechtlichen Verfahren bis hin zu vertraglichen  Leistungsstörungsklagen oder gar Beleidigungsprozessen wird klar, dass es besser ist, nach außergerichtlichen kompromisshaften Lösungen zu suchen.

Sofort den Rechtsweg zu beschreiten, an dessen Ende zwar ein Urteil, häufig aber nicht der erhoffte Prozessgewinn steht, da man nur allzu oft der Willkür der Richter und deren Tageslaune ausgeliefert ist, macht nur selten Sinn.

Hier ein Beispiel für eine gütliche Einigung, die schriftlich festgehalten wird:

Vergleich

Mustermann- Vertragspartner zu 1) –

und Musterfrau- Vertragspartner zu 2) –

§1

Die Vertragspartner vertreten unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich ...

§2

Zur abschließenden Erledigung dieser Angelegenheit schließen die Parteien unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsauffassungen und damit jeweils ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht und ohne präjudizierende Wirkung für zukünftige gleiche oder vergleichbare Fälle zur Vermeidung eines Rechtsstreites folgenden Vergleich:

1. Die Vertragspartnerin zu 2) zahlt an den Vertragspartner zu 1) $ ... , und zwar durch Überweisung auf dessen Konto bei der Musterbank mit der Konto - Nr.: ... zu der BLZ ...

2. Diese Summe ist zum ... fällig und ab diesem Zeitpunkt mit ... Zins p.a. zu verzinsen.

3. Der Vertragspartnerin zu 2) bleibt nachgelassen, diesen Betrag in monatlichen Raten von $ ..., und zwar jeweils zum ... eines Monats zu zahlen, beginnend mit dem ...

4. Hat die Vertragspartnerin zu 2) durch Leistungen, die über die nach Ziffer 3 erforderlichen Raten hinausgehen, bis zum ... $ ... gezahlt, verzichtet der Vertragspartner zu 1) auf den weitergehenden Betrag. Die Vertragspartnerin zu 2) nimmt bereits jetzt diesen Verzicht an.

5. Kommt die Vertragspartnerin zu 2) mit einer Rate länger als 10 Tage in Verzug, wird sofort der gesamte Restbetrag fällig. Der Verzicht gem. Ziffer 4 entfällt.

6. Mit der vorstehenden Regelung sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner aus der Angelegenheit gem. § 1 erledigt.

7. Jeder Vertragspartner trägt seine eigenen Kosten und Auslagen.

Musterstadt, den ...                                                 

Unterschrift Vertragspartner zu 1)               

Unterschrift zu Vertragspartnerin zu 2)

Für weitere Fragen zu unseren Beratungsleistungen im Bereich der arabisch-deutschen Geschäftsbeziehungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Kontakt zu uns: rechtsberatung@almontasser.com


Dubai Emirate Rechtsanwaltskanzlei & Emirate Rechtsanwalt

Dr. Jur. Almontasser Fetih, LL. M., LL.B.

Universität Kairo / Ägypten -- Ludwig-Maximilians-Universität München / Deutschland -- Universität Regensburg / Deutschland -- Max-Planck-Institut München / Deutschland für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

 

Dubai Vereinigte Arabische Emirate

Emirate - Rechtsanwalt - Dubai - Lawyer - Recht - Law - Advocate - United Arab Emirates 

 

Back ] Home ] Next ]

Send mail to CompanyWebmaster with questions or comments about this web site.
Copyright © 2006 CompanyLongName
Last modified: 07/19/06

 

Back ] Home ] Next ]

Send mail to CompanyWebmaster with questions or comments about this web site.
Copyright © 2006 CompanyLongName
Last modified: 07/19/06