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            Das deutsch-arabische Zentrum für Rechts- und Unternehmensberatung

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   Advocate Dubai : Recht  & Rechtsberatung


Advocate Dubai : Recht  & Rechtsberatung :: Tätigkeitsspektrum in arabisch-deutschen Geschaeftsbeziehungen und Geschaeftsverbindungen:

1.      Marken- und Geschmacksmuster-Recht.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Wahl und Gestaltung von Marken und Geschmacksmustern und unternehmen die nötigen Schritte zu deren nationalen und internationalen gewerblichen Rechtsschutz.

Marken und Geschmacksmuster werden über uns im arabischen Handelsmarkt angemeldet und auf Kollision mit anderen Kennzeichnungen überwacht. Kollisionsfälle können durch einvernehmliche Abgrenzung, durch Verfahren vor den Patentämtern oder durch gerichtliches Vorgehen gelöst werden. Markenrecherchen schaffen Überblick.

2.      Internet- und Multimedia-Recht, u.a. E-Commerce.

Das Recht der neuen Medien ist vielschichtig und von aktueller Rechtsprechung geprägt. Vor allem im Online-Recht herrscht aufgrund der speziellen Strukturen des Internets große Unsicherheit unter Unternehmern wie auch unter Verbrauchern.

Wir beraten Sie von A - Z bei Ihrem Internet-Auftritt. Das beginnt mit der Auswahl und nötigenfalls dem Erstreiten der WWW-Domain. Wir beraten bei der Ausgestaltung der Homepage, von der Klärung der Rechte für den Inhalt einer Homepage bis zur Ausgestaltung der Seiten mit Hyperlinks.

Der wachsenden Bedeutung des Electronic Commerce für Unternehmen tragen wir bei unserer Tätigkeit Rechnung. Fragen der Vertragsgestaltung, Abwicklung und Haftung bei Rechtsgeschäften im Internet gehören für uns daher ebenso zur Beratungspraxis wie Fragen der Forderungseintreibung. Die rechtlichen Fallstricke des elektronischen Geschäftsverkehrs sind nur wenig bekannt und werden allzu oft vernachlässigt.

3.      Arbeitsrecht, u.a. Beratung bei der Gründung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen/Beratung im Betriebsverfassungsrecht.

Eine unserer täglichen Aufgaben ist die Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts, einschließlich verwandten Bereichen des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts. Wir empfehlen unseren Mandanten hierbei, uns möglichst früh einzuschalten, um größere arbeitsrechtliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Wir beraten vorrangig Unternehmen und Arbeitgeber. Aber auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und sonstige Mitarbeiter, die sich einer Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten versichern wollen, gehören zu unserer Mandantschaft.

Wir entwerfen Anstellungsverträge, beraten bei Kündigungen und verhandeln Aufhebungsverträge. Wir beraten bei Betriebsübernahmen, Betriebsschließungen und Rationalisierungen. Wir erarbeiten rechtliche Konzepte hierzu und wirken - etwa im Rahmen von Sozialplanverhandlungen - bei der Umsetzung mit.

4.      Allgemeines Vertragsrecht.

Sollten Sie von Ihrem Vertragspartner einen vorformulierten Vertrag erhalten und sich hinsichtlich der Bedeutung einzelner Klauseln im unklaren sein, ziehen Sie uns vorsichtshalber zu Rate, insbesondere z.B. bei Handelsvertreterverträgen für deutsche Unternehmen. Die für die Überprüfung eines Vertrages anfallenden Kosten sind im Verhältnis zu denen eines Prozesses wesentlich geringer, ganz zu schweigen von der nervlichen Belastung, die Sie sich ersparen.

Wir beraten Sie ferner bei der Vertragsgestaltung und sehen Möglichkeiten, die Sie nicht bedacht und Gefahren, die Sie nicht erkannt haben. Eine rechtzeitige Beratung bewahrt Sie vor Nachteilen und hilft gerichtliche Auseinandersetzungen mit ihren Kosten und Risiken zu vermeiden.

Der Abschluss eines schriftlichen, förmlichen Vertrages ist keineswegs als Misstrauensbeweis dem anderen gegenüber zu verstehen, sondern stellt eine Angelegenheit der sauberen Ordnung dar, die regelmäßig im Interesse aller Beteiligten liegt. Ohnehin ist es wichtig, dass ein Vertrag auch unter veränderten Umständen Bestand haben muss, die niemand zuverlässig vorhersagen kann.

5.      Internationaler Eheschließungsvertrag (Ehevertrag).

Wir geben Rechtsinformationen zum arabischen und islamischen Recht bezüglich der Gebiete des Familienrechts und Erbrechts.  Bei Fragen zum Unterhaltsrecht oder Sorgerecht eines der arabischen Länder stehen wir Ihnen zur Verfügung.

6.      Inkasso/Forderungseinzug, u.a. Beitreibung von Forderungen im gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren.

Im Wirtschaftsleben ist es leider unvermeidlich, dass berechtigte Forderungen nicht bezahlt werden. Wenn der Schuldner vollständig zahlungsunfähig ist, dann kann natürlich auch der Rechtsanwalt nicht mehr helfen. In den meisten Fällen ist es aber so, dass eine vollständige Zahlungsunfähigkeit nicht vorliegt, sondern die Forderungen zuerst bedient werden, die am meisten drücken. Dabei geht es im Regelfall nicht um moralische Verpflichtungen, sondern um tatsächlichen Druck durch Gerichtsvollzieher, drohende Konkurs- oder Strafanzeigen und ähnliches. Es ist deshalb immer sinnvoll, beim Erkennen der anhaltenden Säumnis massiv zu handeln.

In eigener Zuständigkeit dürfen Inkassobüros den Einzug fremder Forderungen nur außergerichtlich betreiben. Führen diese eigenen Bemühungen nicht zum Erfolg und wird die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, muss das Inkassobüro aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die gerichtliche Rechtsverfolgung an einen Rechtsanwalt übertragen. Somit steht fest, dass die Einschaltung von Inkassobüros jedenfalls in den Fällen, in denen die Mitwirkung von Rechtsanwälten erforderlich wird, in der Regel überflüssig ist und sowohl für Gläubiger als auch Schuldner zu unnötigen zusätzlichen Kostenbelastungen führt.

Allgemein gilt: Der Rechtsanwalt besitzt, soweit es auf die rechtliche Prüfung und das praktische Vorgehen in Rechtssachen ankommt, die beste berufliche Ausbildung und Erfahrung und verfügt in der Öffentlichkeit über eine entsprechende berufliche Autorität. Insbesondere auch wegen der Nähe des Anwalts zum Gericht kann vermutet werden, dass sich der Schuldner von der Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwaltes im Zweifel stärker beeindrucken lässt als von der eines Inkassounternehmens.

7.      Verkehrsrecht.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen Geschädigte oft den Weg zum Anwalt und "verschenken" damit häufig Ersatzansprüche, die ihnen in Wirklichkeit zustehen, zum Beispiel Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Hier gilt es, die zahlreichen Schadenspositionen unter Hinweis auf die jeweilige Rechtsprechung im Bezirk des Unfallorts geltend zu machen.

8.      Unternehmensnachfolge, u.a. Ausgliederung einer GmbH aus einem einzelkaufmännischen Unternehmen/Betriebspachtvertrag, Umwandlungsrecht und Unternehmensverträge, Unternehmenskauf, Unternehmenskooperation.

Das Thema Unternehmensrecht und -nachfolge ist topaktuell. Wir beraten geschäftsführende Unternehmer, Gesellschafter, Nachfolger und andere Betroffene beim Generationswechsel im Unternehmen. Wir möchten über das Sachthema hinaus vermitteln, welche Beziehungsebenen zu schaffen sind, um den Generationswechsel vorzubereiten und an der Umsetzung erfolgreich mitzuwirken.

9.      Wirtschaftskriminalität.

Ein weiterer Schwerpunkt unseres juristischen Services ist die Beratung und Betreuung geschädigter Unternehmen in bedeutenden Schadensfällen, insbesondere in komplexen Fällen von Wirtschaftskriminalität. In derartigen Fällen erfordert die zivilrechtliche Bewältigung der Schadensfolgen häufig besondere Spezialkenntnisse, z.B. um manipulierte Zahlungsflüsse, Bilanz- und Buchhaltungsmanipulation zu erkennen und gerichtsverwertbar aufzubereiten.

10. Aktien- und Bilanzrecht, u.a. Beratung bei Neugründung oder Formwechsel.

11.  Ausländerrecht, u.a. Einstellung von ausländischen Mitarbeitern, Arbeitsaufenthalte und Verwaltungsrecht.

12.  Bank- und Börsenrecht, u.a. Entwurf von Kreditsicherungsverträgen, Beratung im Kapitalanlagerecht.

13. Baurecht und Bauträgerrecht, z.B. Prüfung und Verhandlung eines Bauträger-Vertrages und Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum.

14. EDV-Recht, u.a. Überprüfung von Lizenzverträgen und Kaufverträgen über Softwarepakete.

15. Existenzgründung, u.a. Franchising und Lizenzrecht.

16. Gewerblicher Rechtsschutz, u.a. Urheberrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Werbeagenturvertragsrecht und Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten.

17. GmbH-Recht, u.a. Gründung, Anstellungsvertrag, Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung, Liquidation und Entwerfen der Satzung.

18. Grundstücksrecht, u.a. Prüfung und Verhandlung eines Grundstückskaufvertrages, Recht der dinglichen Sicherheiten und Zwangsverwaltung.

19. Handelsrecht, u.a. Gründung und Firmierung eines Unternehmens, Beratung hinsichtlich Zweigniederlassung, Prokura und Handlungsvollmacht.

20. Handelsvertreterrecht, u.a. nationaler und internationaler Handelsvertretervertrag sowie Delkredere-Haftung.

21. Insolvenzrecht, u.a. Gläubiger- u. Schuldnerberatung im Vorfeld der Insolvenz, anwaltliche Tätigkeit als Sequester.

22. Kartellrecht.

23. Kauf- und Pachtrecht, u.a. Internationales Kaufrecht.

24. Leasingrecht.

25. Maklerrecht.

26. Personengesellschaften u.a. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG und stille Gesellschaft.

27. Presserecht.

28. Recht des Schiedsverfahrens.

29. Schadensrecht, u.a. Unfall v. Firmen-Kfz, betrieblich bedingter Nutzungsausfall und Produkthaftung

30. Rechtliche Gestaltung des Sponsorings.

31. Steuer-, Steuerstrafrecht und Steuerberaterhaftung.

32. Wirtschafts-, Umweltstraf- und Umwelthaftungsrecht, u.a. Altlasten.

33. Transportrecht, u.a. Speditions-, Lager- und Frachtrecht.

34. Internationales Privatrecht, u.a Internationales Erb-, Familienrecht.

35. Vereins- und Stiftungsrecht.

36. Versicherungsrecht.

37. Eventrecht und Konzernhaftungsrecht.

38. Islamisches Bankrecht.

39. Seerecht.

40. Import- und Exportrecht.

41. Immobilienrecht und Vermögensberatung.

42. Kapitalanlagenrecht.

43. Verlagerecht.

44. Reiserecht.

45. Investitionsrecht.

46. Öffentliche Ausschreibung.

47. Joint Venture.

Für weitere Fragen zu unseren Beratungsleistungen im Bereich der arabisch-deutschen Geschäftsbeziehungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Kontakt zu uns: rechtsberatung@almontasser.com


Dubai Advocate & Emirate Rechtsanwalt

Dr. Jur. Almontasser Fetih, LL. M., LL.B.

Universität Kairo / Ägypten -- Ludwig-Maximilians-Universität München / Deutschland -- Universität Regensburg / Deutschland Max-Planck-Institut München / Deutschland für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

 

Dubai Vereinigte Arabische Emirate

Emirate - Rechtsanwalt - Dubai - Lawyer - Recht - Law - Advocate - United Arab Emirates 

 

 

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