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Advocate Dubai : Recht & Rechtsberatung :: Tätigkeitsspektrum
in arabisch-deutschen Geschaeftsbeziehungen und Geschaeftsverbindungen:
1.
Marken- und Geschmacksmuster-Recht.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Wahl und Gestaltung
von Marken und Geschmacksmustern und unternehmen die nötigen Schritte
zu deren nationalen und internationalen gewerblichen Rechtsschutz.
Marken und Geschmacksmuster werden über uns im arabischen Handelsmarkt
angemeldet und auf Kollision mit anderen Kennzeichnungen überwacht.
Kollisionsfälle können durch einvernehmliche Abgrenzung, durch
Verfahren vor den Patentämtern oder durch gerichtliches Vorgehen gelöst
werden. Markenrecherchen schaffen Überblick.
2.
Internet-
und Multimedia-Recht, u.a. E-Commerce.
Das Recht der neuen Medien ist
vielschichtig und von aktueller Rechtsprechung geprägt. Vor allem im Online-Recht
herrscht aufgrund der speziellen Strukturen des Internets große
Unsicherheit unter Unternehmern wie auch unter Verbrauchern.
Wir beraten Sie von A - Z bei Ihrem Internet-Auftritt. Das beginnt mit
der Auswahl und nötigenfalls dem Erstreiten der WWW-Domain. Wir
beraten bei der Ausgestaltung der Homepage, von der Klärung der Rechte
für den Inhalt einer Homepage bis zur Ausgestaltung der Seiten mit
Hyperlinks.
Der wachsenden Bedeutung des Electronic Commerce für Unternehmen
tragen wir bei unserer Tätigkeit Rechnung. Fragen der
Vertragsgestaltung, Abwicklung und Haftung bei Rechtsgeschäften im
Internet gehören für uns daher ebenso zur Beratungspraxis wie Fragen
der Forderungseintreibung. Die rechtlichen Fallstricke des
elektronischen Geschäftsverkehrs sind nur wenig bekannt und werden
allzu oft vernachlässigt.
3.
Arbeitsrecht, u.a. Beratung bei der Gründung und Auflösung von
Arbeitsverhältnissen/Beratung im Betriebsverfassungsrecht.
Eine unserer täglichen Aufgaben ist die Beratung in allen Fragen des
Arbeitsrechts, einschließlich verwandten Bereichen des Insolvenzrechts
und des Gesellschaftsrechts. Wir empfehlen unseren Mandanten hierbei,
uns möglichst früh einzuschalten, um größere arbeitsrechtliche
Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Wir beraten vorrangig
Unternehmen und Arbeitgeber. Aber auch Geschäftsführer, leitende
Angestellte und sonstige Mitarbeiter, die sich einer Beratung in
arbeitsrechtlichen Angelegenheiten versichern wollen, gehören zu
unserer Mandantschaft.
Wir entwerfen Anstellungsverträge, beraten bei Kündigungen und
verhandeln Aufhebungsverträge. Wir beraten bei Betriebsübernahmen,
Betriebsschließungen und Rationalisierungen. Wir erarbeiten rechtliche
Konzepte hierzu und wirken - etwa im Rahmen von Sozialplanverhandlungen
- bei der Umsetzung mit.
4.
Allgemeines Vertragsrecht.
Sollten
Sie von Ihrem Vertragspartner einen vorformulierten Vertrag erhalten und
sich hinsichtlich der Bedeutung einzelner Klauseln im unklaren sein,
ziehen Sie uns vorsichtshalber zu Rate, insbesondere z.B. bei Handelsvertreterverträgen
für deutsche Unternehmen. Die für die Überprüfung eines
Vertrages anfallenden Kosten sind im Verhältnis zu denen eines
Prozesses wesentlich geringer, ganz zu schweigen von der nervlichen
Belastung, die Sie sich ersparen.
Wir beraten Sie ferner bei der Vertragsgestaltung und sehen Möglichkeiten,
die Sie nicht bedacht und Gefahren, die Sie nicht erkannt haben. Eine
rechtzeitige Beratung bewahrt Sie vor Nachteilen und hilft gerichtliche
Auseinandersetzungen mit ihren Kosten und Risiken zu vermeiden.
Der Abschluss eines schriftlichen, förmlichen Vertrages ist keineswegs
als Misstrauensbeweis dem anderen gegenüber zu verstehen, sondern
stellt eine Angelegenheit der sauberen Ordnung dar, die regelmäßig im
Interesse aller Beteiligten liegt. Ohnehin ist es wichtig, dass ein
Vertrag auch unter veränderten Umständen Bestand haben muss, die
niemand zuverlässig vorhersagen kann.
5.
Internationaler Eheschließungsvertrag (Ehevertrag).
Wir
geben Rechtsinformationen zum arabischen und islamischen Recht
bezüglich der Gebiete des Familienrechts und Erbrechts.
Bei Fragen zum Unterhaltsrecht oder Sorgerecht eines der arabischen
Länder stehen wir Ihnen zur Verfügung.
6.
Inkasso/Forderungseinzug, u.a. Beitreibung von Forderungen im
gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren.
Im
Wirtschaftsleben ist es leider unvermeidlich, dass berechtigte
Forderungen nicht bezahlt werden. Wenn der Schuldner vollständig
zahlungsunfähig ist, dann kann natürlich auch der Rechtsanwalt nicht
mehr helfen. In den meisten Fällen ist es aber so, dass eine vollständige
Zahlungsunfähigkeit nicht vorliegt, sondern die Forderungen
zuerst bedient werden, die am meisten drücken. Dabei geht es im
Regelfall nicht um moralische Verpflichtungen, sondern um tatsächlichen
Druck durch Gerichtsvollzieher, drohende Konkurs- oder
Strafanzeigen und ähnliches. Es ist deshalb immer sinnvoll, beim
Erkennen der anhaltenden Säumnis massiv zu handeln.
In
eigener Zuständigkeit dürfen Inkassobüros den Einzug fremder
Forderungen nur außergerichtlich betreiben. Führen diese eigenen Bemühungen
nicht zum Erfolg und wird die gerichtliche Geltendmachung erforderlich,
muss das Inkassobüro aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die
gerichtliche Rechtsverfolgung an einen Rechtsanwalt übertragen. Somit
steht fest, dass die Einschaltung von Inkassobüros jedenfalls in den Fällen,
in denen die Mitwirkung von Rechtsanwälten erforderlich wird, in der
Regel überflüssig ist und sowohl für Gläubiger als auch Schuldner zu
unnötigen zusätzlichen Kostenbelastungen führt.
Allgemein gilt: Der Rechtsanwalt besitzt, soweit es auf die rechtliche
Prüfung und das praktische Vorgehen in Rechtssachen ankommt, die beste
berufliche Ausbildung und Erfahrung und verfügt in der Öffentlichkeit
über eine entsprechende berufliche Autorität. Insbesondere auch wegen
der Nähe des Anwalts zum Gericht kann vermutet werden, dass sich der
Schuldner von der Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwaltes im Zweifel
stärker beeindrucken lässt als von der eines Inkassounternehmens.
7.
Verkehrsrecht.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen Geschädigte oft den
Weg zum Anwalt und "verschenken" damit häufig Ersatzansprüche,
die ihnen in Wirklichkeit zustehen, zum Beispiel Verdienstausfall,
Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Hier gilt es, die zahlreichen
Schadenspositionen unter Hinweis auf die jeweilige Rechtsprechung im
Bezirk des Unfallorts geltend zu machen.
8.
Unternehmensnachfolge, u.a. Ausgliederung einer GmbH aus einem
einzelkaufmännischen Unternehmen/Betriebspachtvertrag, Umwandlungsrecht
und Unternehmensverträge, Unternehmenskauf, Unternehmenskooperation.
Das Thema Unternehmensrecht und -nachfolge ist
topaktuell. Wir beraten geschäftsführende Unternehmer, Gesellschafter,
Nachfolger und andere Betroffene beim Generationswechsel im Unternehmen.
Wir möchten über das Sachthema hinaus vermitteln, welche
Beziehungsebenen zu schaffen sind, um den Generationswechsel
vorzubereiten und an der Umsetzung erfolgreich mitzuwirken.
9.
Wirtschaftskriminalität.
Ein
weiterer Schwerpunkt unseres juristischen Services ist die Beratung und
Betreuung geschädigter Unternehmen in bedeutenden Schadensfällen,
insbesondere in komplexen Fällen von Wirtschaftskriminalität. In
derartigen Fällen erfordert die zivilrechtliche Bewältigung der
Schadensfolgen häufig besondere Spezialkenntnisse, z.B. um manipulierte
Zahlungsflüsse, Bilanz- und Buchhaltungsmanipulation zu erkennen und
gerichtsverwertbar aufzubereiten.
10.
Aktien- und Bilanzrecht, u.a. Beratung bei Neugründung oder
Formwechsel.
11.
Ausländerrecht,
u.a. Einstellung von ausländischen Mitarbeitern, Arbeitsaufenthalte und
Verwaltungsrecht.
12. Bank-
und Börsenrecht, u.a. Entwurf
von Kreditsicherungsverträgen, Beratung im Kapitalanlagerecht.
13.
Baurecht und Bauträgerrecht, z.B. Prüfung und Verhandlung eines
Bauträger-Vertrages und Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum.
14.
EDV-Recht, u.a. Überprüfung von Lizenzverträgen und Kaufverträgen
über Softwarepakete.
15.
Existenzgründung, u.a. Franchising und Lizenzrecht.
16.
Gewerblicher Rechtsschutz, u.a. Urheberrecht, Patentrecht,
Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Werbeagenturvertragsrecht und Anmeldung
von gewerblichen Schutzrechten.
17.
GmbH-Recht, u.a. Gründung, Anstellungsvertrag, Geschäftsführer-
und Gesellschafterhaftung, Liquidation und Entwerfen der Satzung.
18.
Grundstücksrecht, u.a. Prüfung und Verhandlung eines Grundstückskaufvertrages,
Recht der dinglichen Sicherheiten und Zwangsverwaltung.
19.
Handelsrecht, u.a. Gründung und Firmierung eines Unternehmens,
Beratung hinsichtlich Zweigniederlassung, Prokura und
Handlungsvollmacht.
20.
Handelsvertreterrecht, u.a. nationaler und internationaler
Handelsvertretervertrag sowie Delkredere-Haftung.
21.
Insolvenzrecht, u.a. Gläubiger- u. Schuldnerberatung im Vorfeld
der Insolvenz, anwaltliche Tätigkeit als Sequester.
22.
Kartellrecht.
23.
Kauf- und Pachtrecht, u.a. Internationales Kaufrecht.
24.
Leasingrecht.
25.
Maklerrecht.
26.
Personengesellschaften u.a. Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
Partnerschaftsgesellschaft, offene Handelsgesellschaft,
Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG und stille Gesellschaft.
27.
Presserecht.
28.
Recht des Schiedsverfahrens.
29.
Schadensrecht,
u.a. Unfall v. Firmen-Kfz, betrieblich bedingter Nutzungsausfall und
Produkthaftung
30.
Rechtliche Gestaltung des Sponsorings.
31.
Steuer-, Steuerstrafrecht und Steuerberaterhaftung.
32.
Wirtschafts-, Umweltstraf- und Umwelthaftungsrecht, u.a.
Altlasten.
33.
Transportrecht, u.a. Speditions-, Lager- und Frachtrecht.
34. Internationales
Privatrecht, u.a Internationales Erb-, Familienrecht.
35.
Vereins- und Stiftungsrecht.
36.
Versicherungsrecht.
37.
Eventrecht und Konzernhaftungsrecht.
38.
Islamisches Bankrecht.
39.
Seerecht.
40.
Import- und Exportrecht.
41.
Immobilienrecht und Vermögensberatung.
42.
Kapitalanlagenrecht.
43.
Verlagerecht.
44.
Reiserecht.
45.
Investitionsrecht.
46.
Öffentliche Ausschreibung.
47.
Joint Venture.
Für
weitere Fragen zu unseren Beratungsleistungen im Bereich der arabisch-deutschen
Geschäftsbeziehungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr
Kontakt zu uns: rechtsberatung@almontasser.com
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