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Lawyer Dubai :
Vertragsgestaltung : Rechtsanwalt :
In der arabisch-deutschen grenzüberschreitenden
Vertragsgestaltung gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit.
Vertragsgrundlage ist das jeweils anzuwendende nationale Privatrecht,
das entweder durch die Vertragsparteien vereinbart oder nach den
allgemeinen Kriterien des internationalen Privatrechts (wie z. B.
Schwerpunkt des Rechtsverhältnisses) bestimmt wird. Multilaterale Übereinkommen
über eine internationale Rechtsvereinheitlichung bestehen nur in
wenigen Ausnahmefällen (Wechselrecht, Kaufrecht). Im Bereich des
Kaufrechts regelt das 1988 in Kraft getretene Übereinkommen über den
internationalen Warenkauf (UNCITRAL United Nations Committee on
International Trade Law, Kommission der Vereinten Nationen für
internationales Handelsrecht) den Abschluss von internationalen
Kaufverträgen und die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten.
Die Vertragsgestaltung (Entwurf, Verhandlung und
regelmäßige Überprüfung) ist ein wichtiger Bestandteil der außergerichtlichen,
beratenden Tätigkeit unseres arabisch-deutschen Business Centers.
Ein kompetent gestalteter Vertrag hilft gerichtlichen
Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen oder, wenn sie sich nicht vermeiden
lassen, zu obsiegen.
Für
weiterführende Hinweise über unsere
Leistung zu Vertragsgestaltung im Bereich des arabisch-deutschen
Geschäftsmarkts drücken Sie
hier... oder mailen Sie an: rechtsberatung@almontasser.com
Sie können sich auch persönlich, per Tel. oder Fax mit uns in
Verbindung setzen.
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