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   Dubai Rechtsanwalt : Honorare & Kosten


Dubai Rechtsanwalt : Honorare & Kosten : Wenn Sie an uns ein Mandat herantragen wollen, sollen Sie auch wissen, wie sich unsere Kosten zusammen setzen und welche Besonderheiten das Vorhandensein einer Rechtsschutz-Versicherung mit sich bringt.

Anwälte gelten als teuer. Doch hier haben viele ein völlig falsches Bild. Denn: Anwalts-Honorare halten sich im Rahmen. Prinzipiell haben sich Anwälte nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung zu richten. Darin findet sich ein Gebührensystem, wonach der Anwalt seine Vergütung ohne Rücksicht auf den Erfolg seines Wirkens erhält. An welchen Maßstäben aber orientiert sich die Höhe des Entgelts?

Als Faustregel gilt: Bei Gerichtsverfahren (außer bei Strafsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach der Bedeutung der Sache, aufgewandter Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad und nach der finanziellen Situation des Klienten. Wer eine Rechtsschutzversicherung - insbesondere mit internationaler Berücksichtigung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz zum Tragen kommt.

Wir rechnen unsere jeweiligen Leistungen also differenziert ab. Niemand wird über den Tisch gezogen. Uns ist klar: Nur wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind und auch unsere Rechnung akzeptieren, werden Sie unseren Rat wieder in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass Anwaltsgebühren ab dem Zeitpunkt anfallen, in dem Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Bereits eine erste - wenn auch bloß fernmündliche - Besprechung löst eine Gebühr aus, die sogenannte Ratsgebühr. Wenn Sie als Mandant erstmalig einen Rat in einer neuen Angelegenheit wünschen, ist diese Ratsgebühr auf $350,00 begrenzt (hinzu kommen dabei nur noch Auslagen). Damit soll es Ihnen möglich sein, sich rasch und preislich noch erschwinglich zu erkundigen, ob in Ihrem Fall eine Beratung oder Vertretung nötig erscheint.

Allgemein noch folgendes: Wenn ein Rechtsstreit nicht vermieden werden konnte, hat der Verlierer die Gerichtskosten und seine eigenen Anwaltskosten zu tragen und im Regelfall die Anwaltskosten der Gegenpartei zu erstatten. Für letzteres gelten einige Ausnahmen, z.B. in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten.

Auch bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen kann Ihr Gegner verpflichtet sein, Ihre Anwaltskosten zu erstatten. Erleidet jemand z.B. schuldlos einen Verkehrsunfall, so ist er so zu stellen, wie er ohne diesen stehen würde. Zu ersetzen sind auch notwendige Kosten der Rechtsverfolgung, mithin grundsätzlich auch die Kosten, die dadurch entstehen, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Es kommt darauf an, wie ein vernünftig handelnder Geschädigter sich verhält. Er wird nicht in der Lage sein, wenn sein Pkw beschädigt ist, den Minderwert oder, wenn er verletzt ist, seinen Schmerzensgeldanspruch zu bemessen. Hier ist stets anwaltlicher Rat gefragt, so dass die Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherer erstattet werden müssen.

Fragen Sie uns am besten gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich.

Oft unverzichtbar: Die Honorarvereinbarung

In den Fällen, in denen sich abzeichnet, dass wir mit dem gesetzlichen Gebührenaufkommen nicht kostendeckend arbeiten können, verständigen wir uns mit unseren Kunden zumeist darauf, eine Abrechnung nach Arbeitszeit vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Angelegenheiten mit kleineren Streitwerten und/oder mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand (etwa im Rahmen von komplizierten Vertragsausarbeitungen und Gutachten, oder im Verwaltungsverfahren). Durch ein Zeithonorar wird Fairness und ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung sichergestellt. Die Honorarvereinbarung macht die Kosten nachvollziehbar und kontrollierbar.

Einen anderen Weg der Honorarvereinbarung beschreiten wir bei ständiger Betreuung des Mandanten: Bei einer länger andauernden Beratungstätigkeit, so etwa, wenn uns die laufende Rechtsberatung in allen Firmenangelegenheiten auf einen längeren Zeitraum übertragen wird, kalkulieren wir - in beiderseitigem Einverständnis - unser Beratungshonorar alternativ als Festpreis, also unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit. Das bewahrt unsere Kunden vor unangenehmen Überraschungen und macht jede anwaltliche Betreuung für sie von vornherein zu einer genau berechenbaren Größe.

Im übrigen halten wir es auch in Strafsachen für sinnvoll, Pauschalgebühren für bestimmte, vorher klar umschriebene Tätigkeiten zu vereinbaren. Die sorgfältige Bearbeitung von Strafsachen ist häufig mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden, so dass es für beide Parteien sachgerecht ist, ein Festhonorar zu vereinbaren.

Eine Vergünstigung der besonderen Art gibt es beim Forderungseinzug/Inkasso zu beachten: Wenn in diesem Bereich an uns Serienmandate von Großgläubigern herangetragen werden, können wir u.U. Vergütungen vereinbaren, die sogar niedriger als die gesetzlichen Gebühren sind. So können wir bei einer Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren und/oder in Zwangsvollstreckungsverfahren mit unserer Klientel vereinbaren, dass wir - wenn beim Gegner der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Anwaltskosten nicht beigetrieben werden kann - einen Teil dieses Erstattungsanspruches an Erfüllungs- Statt annehmen werden. Auf diesem Wege können wir dem Mandanten einen Nachlass für den Fall gewähren, dass sein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gegenüber dem Schuldner - derzeit - nicht beitreibbar ist. Das verbleibende von dem Mandanten zu zahlende Honorar muss jedoch in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko unseres Büros stehen.

Was kostet nun die Inanspruchnahme unserer Hilfe konkret? Darüber lässt sich pauschal keine Aussage treffen. Die Zusammenarbeit im allgemeinen wie auch die Lösung von Einzelproblemen im besonderen kann von uns jeweils nur individuell kalkuliert werden. Maßgebend sind dabei vor allem Zeitaufwand sowie Spezialität der Rechtsmaterie. Um Ihnen ein verbindliches Angebot machen zu können, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne ausführlich Rede und Antwort.

Lohnt sich der Forderungseinzug durch gewerbliche Inkassobüros?  Bevor Sie zur Forderungsbeitreibung ein teures Inkassobüro einschalten, überlegen Sie bitte folgendes: Die Kosten von Inkassobüros schwanken erheblich. Zu den reinen Beitreibungskosten kommen häufig noch Mitgliedsbeiträge in beträchtlicher Höhe. Die Kosten eines Anwaltes sind in der Rechtsanwaltsgebührenordnung festgeschrieben und richten sich nach dem Wert der Forderung. Für eine vorgerichtliche Mahnung über eine Summe von beispielsweise $ 1000,00 erhält ein Anwalt eine 7,5/10 Gebühr, mithin $ 67,50 plus Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale.

Zahlt der Schuldner auf die Mahnung nicht, muss ein gerichtliches Mahnverfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels durchgeführt werden. Spätestens jetzt muss das Inkassobüro aus gesetzlichen Gründen zusätzlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, den Sie ebenfalls bezahlen müssen. Warum also nicht gleich von Anfang an zum Anwalt Ihres Vertrauens, den Sie bei Problemen sofort um eine professionelle Rechtsberatung bitten können?  

Zu den Kosten im gerichtlichen Mahnverfahren: Das anfallende Honorar wird entsprechend nur dann in Höhe der gesetzlichen Gebühren angesetzt, wenn es vom Schuldner beigetrieben worden ist, so dass dem Auftraggeber effektiv keine Kosten entstehen. Inwieweit Anwaltsgebühren anfallen, wenn diese von der Gegenseite nicht erstattet werden (können), kann individuell vereinbart werden. Dies ist abhängig von der Höhe der einzelnen Forderungen und dem Auftragsvolumen.

Die aus der Forderungsbeitreibung erlösten Gelder werden zur Überprüfung auf unser Kanzleikonto vereinnahmt und dann an Sie sofort weitergeleitet. Je nach vorheriger Absprache erfolgt eine Verrechnung gegen verauslagte Kosten oder angefallene Gebühren.

Grundlage für die Berechnung unseres Beratungshonorars sind die für die zu besetzende Position veranschlagten Gesamtbezüge (Fixum und erfolgsabhängige Vergütung) des ersten Jahres. Die Höhe dieser Bezüge wird zwischen E3-Consult und dem Auftraggeber vor der Auftragserteilung gemeinsam abgestimmt. Sollten sich Abweichungen von der festgelegten Höhe ergeben, z.B. weil der/die Kandidat/in aufgrund zusätzlicher Qualifikationen höhere Bezüge aushandelt, wird das Beratungshonorar entsprechend angepasst. Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen uns und dem Auftraggeber schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Das Anwalts-Beratungshonorar ist grundsätzlich nicht erfolgsabhängig. Sollte sich entgegen unserer bisherigen Erfahrung herausstellen, dass der Beratungsauftrag nicht in dem angegebenen Zeitraum von 3 Monaten ausgeführt werden kann, verpflichten wir uns zur Fortsetzung der Suche, bis unser Auftraggeber den Auftrag als erfüllt ansieht.

Sollte der Kandidat innerhalb der Probezeit begründet das Unternehmen verlassen, bieten wir eine erweiterte Suche innerhalb des geschlossenen Vertrages an. In diesem Fall erfolgt keine Erhöhung des Beraterhonorars.

Aufwendungen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Das Honorar ist wie folgt fällig:

Erstes Drittel: Bei Auftragserteilung

Zweites Drittel: 30 Tage nach Auftragserteilung

Letztes Drittel: 60 Tage nach Auftragserteilung

Aufwendungen für Reisetickets, Park-, Taxi- und Telefongebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Ausgaben zur Bewirtung befragter Kandidaten werden grundsätzlich mit Belegkopie monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Eine sparsame Verwendung der Mittel ist für uns verpflichtend.

Sämtliche Honorare werden mit Rechnungslegung fällig.

Für weitere Fragen zu unseren Beratungsleistungen und deren Honorare sowie Kosten im Bereich der arabisch-deutschen Geschäftsbeziehungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Kontakt zu uns: info@almontasser.com


Dubai Advocate & Emirate Rechtsanwalt

Dr. Jur. Almontasser Fetih, LL. M., LL.B.

Universität Kairo / Ägypten -- Ludwig-Maximilians-Universität München / Deutschland -- Universität Regensburg / Deutschland Max-Planck-Institut München / Deutschland für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

 

Dubai Vereinigte Arabische Emirate

Emirate - Rechtsanwalt - Dubai - Lawyer - Recht - Law - Advocate - United Arab Emirates 

 

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Last modified: 07/19/06